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Interresantes über unseren Verein

Der Verein führt den Namen "Krieger- und Kameradenverein Irnsing und Pirkenbrunn e. V. (eingetragener Verein)

Er hat seinen Sitz in Neustadt an der Donau - Ortsteil Irnsing.

Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 - 68 der Abgabenordnung.

Die Pflege der Kameradschaft, die Liebe und Treue zum Deutschen Volk und Vaterland zu beleben und zu stärken, das Gedenken an die gefallenen und verstorbenen sowie der verschollenen Kameraden stets hoch in Ehren zu halten.

Ein besonderes Bestreben des Krieger- und Kameradenvereins Irnsing und Pirkenbrunn ist es, den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge zu fördern und die bisher bestehende fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den Vereinen im Landkreis bei den jährlich en Versammlungen zu vertiefen und finanzielle Mithilfe zur Pflege und Erhaltung der Kriegsgräber beizutragen

Die Aufrechterhaltung eines engen Kontaktes zur Bundeswehr und deren Reservisten.

Der Verein gibt den verstorbenen Mitgliedern durch Beteiligung an der Beerdigung ein würdiges Begräbnis. Bei Beerdigung in Irnsing und Pirkenbrunn ist soweit möglich eine Musikkapelle auf Vereinskosten zu stellen. Ferner wird in den genannten Ortschaften den verstorbenen Mitgliedern ein Kranz niedergelegt. Bei anderen Sterbefällen von Vereinsmitgliedern ist ein Seelenamt zu widmen und soweit möglich eine Fahnenabordnung zur Beerdigung zu stellen. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Vereinszwecken fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Mitglieder

Mitglieder des Vereins können alle Einwohner von Irnsing und Pirkenbrunn  mit einwandfreien Leumund werden. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre

Rechte und Pflichten

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und von den Einrichtungen des Vereins Gebrauch zu machen. Die Mitglieder verpflichten sich, den Verein nach besten Kräften zu fördern und zu unterstützen und die Versammlungen zahlreich zu besuchen

Vorstandschaft des Vereins

 Vereinsorgane sind:

 a) der Vorstand

 b) der Vereinsausschuß

 c) die Mitgliederversammlung

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Der Verein wird durch den 1. oder 2. Vorsitzenden gerichtlich und außergerichtlich vertreten ( § 26 BGB ). Im Innenverhältnis gilt, daß der 2. Vorsitzende nur im Fall der Verhinderung des 1. Vorsitzenden den Verein vertritt. Der Vorstand wird jeweils auf die  Dauer von 4 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.

Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtsperiode aus, so ist  vom Vereinsausschuß innerhalb von 21 Tagen ein neues Vorstandsmitglied für die Restzeit zu wählen. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Er führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung selbsttätig. Eine Vorstandssitzung kann von jedem Vorstandsmitglied einberufen werden. Einer vorherigen Mitteilung des Beschlußgegenstandes bedarf  es nicht.

Der Vereinsausschuß besteht aus:

 a) den    1. und 2. Vorstand

 b) dem  Schriftfüher

 c) dem  Kassenverwalter

 d) und  3 Beisitzer

Der Ausschuß kann, wenn nötig, zahlenmäßig erweitert werden, darüber entscheidet die Generalversammlung. Die Aufgaben des Vereinsausschußes liegen in der ständigen Mitwirkung bei der Führung der Geschäfte durch den Vorstand. Dem Vereinsausschuß können durch die Mitgliederversammlung weitergehende Aufgaben zugewiesen werden. Im übrigen nimmt er die Aufgaben war, für die kein anderes Vereinsorgan ausdrücklich bestimmt ist. Der Vereinsausschuß tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen oder wenn 1/3 seiner Mitglieder dies verlangen. Beschlüsse des Vereinsausschußes erfolgen mit einfacher  Stimmenmehrheit. Zur Gültigkeit der Beschlüsse ist die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Ausschußmitglieder notwendig.Die Beisitzer werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Über die Sitzung des Vereinsausschußes ist eine Niederschrift aufzunehmen und vom Sitzungsleiter sowie dem Schriftführer zu unterschreiben.

Mitgliederversammlungen

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr und zwar in den Monaten November bis Januar statt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, wählbar nur diejenigen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt 2 Wochen vor dem Termin durch den 1. Vorsitzenden durch Veröffentlichung im Heimatteil der Zeitung.(Mittelbayerische Zeitung). Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlußfähig. Sie entscheidet mit einfacher  Mehrheit, soweit die Satzung oder das Gesetz nichts anderes bestimmt. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Sitzungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen von 1/5  aller Mitglieder oder auf Beschluß des Vereinsausschußes einzuberufen.

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck mit einer 4 wöchigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Gründe für die Auflösung können sein:

1. Der Krieger- und Kameradenverein Irnsing und Pirkenbrunn hat weniger als 10 Mitglieder

2. der Krieger- und Kameradenverein Irnsing und Pirkenbrunn ist aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage weiter zu bestehen.

 In dieser Versammlung müssen 4/5 der Mitglieder anwesend sein.

 Zur Beschlußfassung ist eine 3/4 Mehrheit notwendig.

Kommt eine Beschlußfassung nicht zustande, so ist innerhalb von 2 Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig ist. In der gleichen Versammlung haben die Mitglieder die Liquidatoren zu  bestellen, die dann die laufenden Geschäfte abzuwickeln haben. Das ganze Inventar, wie Protokollbücher und Kassenbücher, wäre dann gegen Haftschein der Aufsichtsbehörde Stadt Neustadt/Do zur  Aufbewahrung zu übergeben.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines  bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt  Neustadt /Do, die es unmittelbar und ausschließlich für die Pflege und  Erhaltung des Kriegerdenkmals zu verwenden hat. Sollte der Verein  wieder aufleben, sind dem Nachfolgeverband die bei der Gemeinde Neustadt/Do hinterlegten Bücher als Eigentum wieder auszuhändigen.